Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Automatik u. Schalter
Die Schlüsselzahl 197 wird in den Führerschein eingetragen, wenn die praktische Fahrprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Trotzdem berechtigt die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe.
Es müssen mindestens 10 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
Nach den Fahrstunden ist eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer durchzuführen. Dabei wird überprüft, ob der sichere und sachgerechte Umgang mit einem Schaltgetriebe beherrscht wird. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnisprüfung, der Nachweis erfolgt intern durch die Fahrschule.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 / BF 17 Jahren
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden)
- Gültigen Personalausweis
- Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)

Theoretische Ausbildung
Ersterwerb
Erweiterung (ein Führerschein vorhanden)
Simulatortraining
- 5 Einheiten je 45 Minuten