Aufbauseminar für Fahranfänger
Individuell
Im Rahmen des Seminars ist es möglich, auf Ihre persönlichen Anliegen und Wünsche einzugehen.
Einzelbetreuung
Nach Antrag und behördlicher Genehmigung möglich.
Zeiten
17:00–19:15 Uhr an den ausgewählten Tagen
Aufbauseminar für Fahranfänger
Was ist ein ASF?
Das ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger), umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme für Fahranfänger in der Probezeit. Es dient der Verkehrserziehung und soll riskantes Fahrverhalten frühzeitig korrigieren.
Wann wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet?
1. Bei einem A-Verstoß
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (z.B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h, Alkohol am Steuer). Bereits ein einziger A-Verstoß in der Probezeit führt zur verpflichtenden Teilnahme an einem Seminar.
2. Bei zwei B-Verstößen
Ein B-Verstoß ist ein weniger schwerer Verstoß (z.B. abgefahrene Reifen, Handy am Steuer, Kennzeichen nicht lesbar). Erst zwei B-Verstöße in der Probezeit führen zur Anordnung eines Seminars.
Was passiert, wenn du nicht teilnimmst?
Wenn du nicht fristgerecht am Seminar teilnimmst, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
Eintrag im Fahreignungsregister
Was passiert nach dem Seminar?
Die Probezeit verlängert sich automatisch von zwei auf vier Jahre.
Bei weiteren Verstößen können folgen: Ermahnungen oder ein verkehrspsychologisches Gutachten, ggf. auch der Fahrerlaubnisentzug.
Was beinhaltet das ASF-Seminar?
Das Seminar besteht aus:
4 Sitzungen je 135 Minuten
1 Beobachtungsfahrt
Durchführung über 2 bis 4 Wochen
Teilnehmeranzahl: min. 6 und max. 12 Teilnehmer
Ausgenommen von der Regelung:
Die ASF-Pflicht gilt nicht für die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, da keine Probezeit beginnt.
Noch Fragen?
Gerne beraten wir dich persönlich!
Hinweis:
Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatungsstelle oder die zuständigen Behörden. Es wird keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.