Fahrerlaubnisklassen

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Fahrerlaubnisklassen
Führerschein Prüfungsbescheinigung

Prüfungsbescheinigung

Fahrerlaubnisklasse - AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge – ab 15 Jahren nur im Inland erlaubt.

Voraussetzungen:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs - 9 Unterrichtsstunden
  • Gültigen Personalausweis
  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
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Führerschein Motorrad Ausbildung

Motorrad Ausbildung

Fahrerlaubnisklasse - A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW – Mindestalter 16 Jahre.

Voraussetzungen:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs - 9 Unterrichtsstunden
  • Gültigen Personalausweis
  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Führerschein Motorrad Ausbildung

Motorrad Ausbildung

Fahrerlaubnisklasse - A2

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) – Mindestalter: 18 Jahre.

Voraussetzungen:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs - 9 Unterrichtsstunden
  • Gültigen Personalausweis
  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Führerschein Motorrad Ausbildung

Motorrad Ausbildung

Fahrerlaubnisklasse - A

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzung bei Hubraum oder Geschwindigkeit – Mindestalter: 24 Jahre.

Voraussetzungen:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden)
  • Gültigen Personalausweis
  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Führerschein Motorrad Ausbildung

Motorrad Ausbildung

Prüfungsbescheinigung - Mofa

Fahrräder mit Hilfsmotor (auch zwei- oder dreirädrige Fahrräder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 1 kW (1,36 PS).

Voraussetzungen:

  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gültigen Personalausweis
  • Mindestens 15 Jahre
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Führerschein Motorrad Ausbildung

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Fahrerlaubnisklasse - A mit SZ 80

Ermöglicht es, mit 21 Jahren Krafträder der Klasse A zu fahren – allerdings mit einer Leistungsbegrenzung von maximal 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Voraussetzungen:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden)
  • Gültigen Personalausweis
  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
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