Anhänger Ausbildung
Fahrerlaubnisklasse - BE
Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7 Tonnen geführt werden. Wichtig ist, dass das Zugfahrzeug der Klasse B entspricht, also ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen hat. Somit kann der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von ebenfalls maximal 3,5 Tonnen haben.
Für die Fahrerlaubnisklasse BE ist keine theoretische Prüfung erforderlich. Stattdessen wird eine praktische Fahrprüfung abgelegt. Meist sind 4 bis 8 Übungsstunden sowie gesetzlich vorgeschriebene fünf Sonderfahrten ausreichend, um die Ausbildung abzuschließen. Der genaue Umfang wird durch den Fahrlehrer festgelegt, abhängig vom individuellen Lernfortschritt des Fahrschülers. Bei schnellerem Lernfortschritt kann der BE-Führerschein innerhalb weniger Tage erworben werden.
Voraussetzungen
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden)
- Gültigen Personalausweis
- Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)

Praktische Ausbildung
Pflichtfahrstunden
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
- Sonderfahrten – 5 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
- - 3 Stunden je 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- - 1 Stunde je 45 Minuten Schulung auf Autobahnen
- - 1 Stunde je 45 Minuten Schulung bei Dämmerung und Dunkelheit